EU-Verordnung 2019/947

 

Diese Information beinhaltet folgende Themen:

  1. Einleitung
  2. Registrierung als Betreiber von Fluggeräten
  3. Drohnenführerschein
  4. Höhenbeschränkung
  5. Sonstiges

 

1. Einleitung

Mit 31.12.2020 ist die EU-Verordnung 2019/947, nach Corona-bedingter Verzögerung, nun endgültig in Kraft getreten. Darin wird der unbemannte Luftverkehr geregelt, um ein sicheres Nebeneinander mit der bemannten Luftfahrt zu gewährleisten.
Die nationale Behörde, die die Ausführung und Kontrolle dieser EU-Regeln übernimmt ist bei uns die Austrocontrol.

Umgangssprachlich haben sich die Begriffe „Drohnenberechtigung“, „Drohnenführerschein“ etc. eingebürgert. Dies soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Regelwerk von „UAS“ (unmanned aircraft systems) spricht und somit auch für uns als Betreiber von Modellhubschraubern Gültigkeit hat.

 

2. Registrierung als Betreiber von Fluggeräten

Als Momentan wichtigster Punkt ist die Registrierung als Betreiber von Fluggeräten.
Dies kann online auf der Website www.dronespace.at durchgeführt werden. Was alles dazu benötigt wird ist dort genauestens beschrieben. Unter anderem wird auch eine Versicherungsnummer verlangt. Diese ist bei uns die Aero-Club Versicherung und die Nummer der Polizze ist 400 112 3142.

Nach erfolgreicher Registrierung wird ein Dokument erstellt auf dem sich auch die Registrierungsnummer (eher eine Buchstabenfolge, beginnend mit „AUT…“) befindet. Diese gilt für alle Flugmodelle des Betreibers und muss gut sichtbar auf den Modellen angebracht werden. In welcher Form bleibt dem Betreiber überlassen (Klebeetikett, Schild, etc). Weiters ist die Bestätigung der Registrierung, analog zu einer Fahrzeugzulassung, beim Flugbetrieb stets mitzuführen. Das kann auch in digitaler Form auf dem Smartphon geschehen.

Und jetzt ganz wichtig: KEIN FLUGBETRIEB OHNE REGISTRIERUNG!! Auch nicht auf unserem Modellflugplatz. Bei Zuwiderhandlung beträgt der Strafrahmen bis zu 22.000,– Euro. Außerdem könnte uns die Betriebsgenehmigung unseres Flugplatzes entzogen werden.

3. Drohnenführerschein

Neben der Registrierung muss auch der Drohnenführerschein erworben werden. Das ist ein kleiner Kompetenznachweis. Auch dieser muss online gemacht werden. Dabei sind 40 Fragen zu Luftrecht, Meteorologie, Flugphysik und technisches Handling zu beantworten.

Auch hier wieder finden wir alles auf www.dronespace.at.

Das Kursmaterial ist sehr schön aufbereitet. Auch kann man Testprüfungen absolvieren bevor man sich an die richtige Prüfung heranwagt.

 

WICHTIG: Am Modellflugplatz gibt es jedoch eine Übergangszeit bis 31.12.2022! Bis dahin kann am Platz wie bisher geflogen werden Also ohne Drohnenführerschein aber MIT der Registrierung als Betreiber von Fluggeräten!

 

AUCH WICHTIG: Abseits von unserem Modellfluggelände wird dieser Drohnenführerschein ab sofort Pflicht. Auch für das Testschweben im eigenen Garten! Strafrahmen wie oben!

 

4. Höhenbeschränkung

Mit Überarbeitung der LVR (Luftverkehrsregeln) wird ein Absenken des freien Luftraums auf 120m erfolgen. D.h., dass wir mit den Modellen auf maximal 120m steigen dürfen. Für eingetragene Modellflugplätze laufen da aber noch Verhandlungen. Mit etwas Glück kann mit Artikel 16 in der EU-Verordnung 2019/947 die Höhe von 150m erhalten werden. Über den Stand der Dinge werden wir rechtzeitig informieren.

 

5. Sonstiges

Sobald Corona eine ordentliche Jahreshauptversammlung zulässt, werden wir dieses Thema mittels eines Fachvortrags nochmals behandeln.

Bei Bedarf planen wir einen Kurs für den Online Drohnenführerschein.

 

Falls du Hilfestellung für die Registrierung benötigst – lass es uns wissen.

 

 

 

GUKI Modellbauclub Rietz

 

Der Vorstand

 

 

 

 

Nochmals die Bitte: KEIN FLUGBETRIEB OHNE BETREIBER-REGISTRIERUNG!